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Gartenpflege

Gartenpflege umfasst regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, mit denen Grünflächen, Pflanzen und Außenanlagen in einem gepflegten und funktionsfähigen Zustand gehalten werden. Dazu zählen beispielsweise Rasenmähen, Heckenschnitt, Laubbeseitigung und das Entfernen von Unkraut. Art und Häufigkeit der Arbeiten richten sich nach Bepflanzung, Jahreszeit und Nutzung der Fläche.

Welche Arbeiten gehören zur Gartenpflege?

Die Gartenpflege betrifft sowohl Gärten in Privatbesitz als auch gemeinschaftlich genutzte Außenanlagen von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Typische Aufgaben sind:

  • Rasen mähen und Rasenkanten pflegen
  • Hecken und Büsche zurückschneiden
  • Unkraut auf Grünflächen und in Beeten entfernen
  • Laub und Pflanzenreste beseitigen
  • Grünflächen und angrenzende Außenbereiche sauber halten

Welche Leistungen tatsächlich erforderlich sind, wird anhand des Grundstücks und des vereinbarten Leistungsverzeichnisses festgelegt. Saisonale Faktoren spielen dabei eine wichtige Rolle: Während in der Wachstumszeit vor allem Mäh- und Schnittarbeiten anfallen, steht im Herbst häufig die Laubbeseitigung im Vordergrund.

Gartenpflege als Teil der Gebäudebetreuung

Bei Wohnanlagen und Gewerbeobjekten trägt die laufende Grünflächenpflege zu einem ordentlichen Gesamteindruck und zur dauerhaften Nutzbarkeit der Außenbereiche bei. Sie wird häufig mit Objektkontrollen, Treppenhausreinigung oder Winterdienst kombiniert.

Bei fix und fertig Gebäudebetreuung gehört die Pflege von Grünflächen, Rasen und Außenanlagen zum Hausmeisterservice. Bei uns zählen dazu je nach Jahreszeit insbesondere Rasenmähen, das Schneiden von Hecken und Büschen sowie die Entfernung von Unkraut und Laub.

Abgrenzung zu Gartenbau und Landschaftsbau

Gartenpflege erhält bereits vorhandene Grünanlagen. Garten- und Landschaftsbau umfasst dagegen vor allem die Neu- oder Umgestaltung von Außenflächen, beispielsweise das Anlegen von Wegen, Beeten oder Terrassen. Solche baulichen Arbeiten sind nicht automatisch Bestandteil einer laufenden Gartenpflege.

Bei Schnittarbeiten sind außerdem die Vorgaben des Naturschutzrechts zu beachten. Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich nicht stark zurückgeschnitten oder beseitigt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben zulässig, sofern keine geschützten Tiere oder Lebensstätten beeinträchtigt werden.

Häufige Fragen zur Gartenpflege

Wie oft sollte eine Gartenpflege stattfinden?

Das hängt von Jahreszeit, Pflanzenbestand, Flächengröße und gewünschtem Pflegezustand ab. Rasenflächen benötigen während der Wachstumszeit meist häufigere Einsätze als im Winter.

Gehört der Heckenschnitt zur Gartenpflege?

Ja, übliche Form- und Pflegeschnitte können Teil der Gartenpflege sein. Starke Rückschnitte oder Beseitigungen unterliegen jedoch gesetzlichen Einschränkungen und werden je nach Umfang gesondert beauftragt.

Sind Kosten der Gartenpflege Betriebskosten?

Die Betriebskostenverordnung zählt die laufende Pflege gärtnerisch angelegter Flächen zu den Betriebskosten. Ob die Kosten auf Mieter umgelegt werden können, hängt unter anderem von der mietvertraglichen Vereinbarung und der konkreten Maßnahme ab.